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Ich verkaufe ein Unternehmen, Teil 2: Interessenten auf der ganzen Welt

Haben Sie einen Käufer für Ihr Unternehmen gefunden? Kontaktieren Sie interessierte Parteien, führen Sie Verhandlungen, durchlaufen Sie die Due Diligence und schließen Sie den Verkauf sicher mit juristischer Beratung ab!

Dieser Beitrag ist eine Fortsetzung des Beitrags „Ich verkaufe ein Unternehmen, Teil 1: Erste Schritte“


Im vorherigen Beitrag haben wir den Prozess zusammengefasst, wie man ein Unternehmen erfolgreich auf den Verkauf vorbereitet. Nun betrachten wir den Verkaufsprozess selbst, insbesondere wie man potenzielle Interessenten anspricht und mit denen verhandelt, die bereits Interesse am Kauf Ihres Unternehmens gezeigt haben.

Suche nach Interessenten

Nachdem Sie Ihr Unternehmen auf den Verkauf vorbereitet haben, können Sie mit der Suche nach Interessenten beginnen. Zunächst ist es notwendig, eine erste Analyse des relevanten Marktes und potenzieller Interessenten durchzuführen, die beispielsweise Wettbewerbsunternehmen oder Vertragspartner in dem betreffenden Bereich sein können, die daran interessiert sein könnten, ihr eigenes Geschäft zu erweitern. Um diese potenziellen Interessenten anzusprechen, ist es ratsam, ein kurzes Angebotsblatt mit grundlegenden Informationen über Ihr Unternehmen zu erstellen – vergessen Sie nicht, auch die wesentlichen Elemente zusammenzufassen, mit denen Sie das Interesse wecken können.

Ansprache von Investoren

Bei der Ansprache von Investoren und den anschließenden Verhandlungen empfehlen wir, mit den Interessenten eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abzuschließen, um sich vor möglichen Leaks oder Missbrauch von Informationen über Ihr Unternehmen zu schützen. Nach Erhalt eines unverbindlichen Angebots von den angesprochenen Interessenten ist es ratsam, sich mit diesen zu treffen und gegebenenfalls die Interessenten auszuwählen, mit denen Sie in den eigentlichen Verkaufsverhandlungen fortfahren möchten.

Due Diligence

In der folgenden, fortgeschritteneren Phase der Verhandlungen möchten die Interessenten in der Regel Details über Ihr Unternehmen erfahren und sich davon überzeugen, dass der Kauf Ihres Unternehmens keine unerwarteten Risiken mit sich bringt. Dieser Prozess wird als Due Diligence bezeichnet, und die Interessenten werden in der Regel von Ihnen verschiedene Dokumente und Informationen verlangen und lassen sich häufig eine externe Prüfung erstellen. Bereiten Sie sich darauf vor, dass im Rahmen der Prüfung insbesondere die tatsächliche Funktionsweise des Unternehmens, mögliche Risiken und Schwachstellen untersucht werden, und zwar nicht nur anhand öffentlicher Register und vorgelegter Dokumente, sondern auch durch persönliche Besichtigungen der Betriebsstätte oder Gespräche mit Führungskräften.

Mehr über „Due Diligence“ erfahren Sie hier.

Abschluss eines Verkaufsvertrags

Wenn der ausgewählte Interessent mit den Ergebnissen der Due Diligence zufrieden ist, können Sie mit ihm einen Verkaufsvertrag abschließen. Im Vertrag werden häufig die Ergebnisse der Due Diligence berücksichtigt, und die Interessenten werden häufig Garantien verlangen und gegebenenfalls auch das Angebot des Kaufpreises für den Anteil am Unternehmen entsprechend anpassen.

 

Bei der Vorbereitung und dem Abschluss des Vertrags ist es ratsam, sich an einen rechtlichen Berater zu wenden, um sicherzustellen, dass die im Vertrag vereinbarten Bedingungen die von Ihnen beabsichtigten Wirkungen haben und keine Risiken mit sich bringen - z.B. die mögliche Ungültigkeit einer bestimmten Vereinbarung. Nach Verhandlung aller Bedingungen und Unterzeichnung des Vertrags bleibt nur noch der Verkauf durchzuführen, ihn im Handelsregister einzutragen und das Unternehmen gemäß dem Vertrag an den neuen Eigentümer zu übergeben.

 

Mehr über den Verkaufsvertrag hier.

 

Interessenten verlangen häufig die Vereinbarung eines „Übergangszeitraums“, in dem Sie sich verpflichten, im Unternehmen als Manager zu bleiben und für einen reibungslosen Betrieb zu sorgen. Während dieses Zeitraums kommt es häufig zu einer Stundung der Zahlung des Kaufpreises und einer anschließenden Berücksichtigung des endgültigen Preises für den Anteil in Abhängigkeit von den zukünftigen Geschäftsergebnissen des Unternehmens. Es gibt viele mögliche Wege, und es hängt vor allem von der gegenseitlichen Vereinbarung ab.